Begleitendes Fahren mit 17 Jahren
Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist jedoch an bestimmte Auflagen gebunden:
- Bis zum 18.Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.
- Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die Begleiter müssen mindestens fünf Jahre eine Pkw-Fahrerlaubnis besitzen.
- Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrs- zentralregister haben.
- Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren.
- Zum Antrag und zur Benennung der Begleitpersonen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
Der Antrag kann frühestens mit 16 ½ Jahren und nur in Begleitung des/der Erziehungsberechtigten gestellt werden. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Personalausweis bzw. Pass
- Lichtbild (35X45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Zusätzlich muss für jede Begleitperson ein Formular ausgefüllt werden "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17" mit:
- Personalien der Begleitperson
- Unterschrift und Personalausweis bzw. Pass
- Kopie des Führerscheins der Begleitperson vorgelegt werden
Der noch nicht volljährige Jugendliche ist eigenverantwortlicher Kraftfahrer! Die Begleitperson haftet nicht, sie darf nicht alkoholisiert sein (0,5 Promille). Den Begleitpersonen wird empfohlen, sich von einem Fahrlehrer einweisen zu lassen.